Extrem hohe Waldbrandgefahr!

Datum 10.08.2018 14:32 | Thema: 

Höchste Waldbrandgefahr im Landkreis Harz

Die extrem lange Hitze- und vor allem Dürreperiode bleibt nicht ohne Folgen.
Der Kreiswaldbrandschutzbeauftragte Carsten Brett informiert für den Landkreis Harz:
Die seit 02.08.2018 festgelegte Waldbrandgefahrenstufe 5  =  sehr große Gefahr
bleibt für den Landkreis Harz vorerst bestehen.

Das Verlassen der Wege ist nicht gestattet!

Auch in den anderen Landesteilen Sachsen-Anhalts gibt hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr.
Alle Besucher und Nutzer des Waldes sind daher zu besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit aufgerufen.

Inzwischen konnte im Landkreis Harz die Waldbrandwarnstufe nach unten korrigiert werden, seit dem 07. September 2018 gilt Stufe 2.



Das Landeswaldgesetz gibt die rechtlich verbindlichen Regeln bei einem Besuch im Wald vor:

Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist es verboten:

  1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
  2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
  3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
  4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
  5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.

Satz 1 Nrn. 4 und 5 gilt nicht für Waldbesitzer, Jagdausübungsberechtigte,
von ihnen beauftragte Personen sowie Personen, die sich im Rahmen ihrer Gewerbe-, Berufs- oder Dienstausübung im Wald aufhalten.

Waldbrandgefahrenstufen geben die aktuelle Waldbrandgefahr an. Sie dienen als Grundlage zur Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen. Die Gefahrenstufen werden durch den Deutschen Wetterdienst berechnet.

Zwischen 1. März und 30. September werden die Waldbrandgefahrenstufen in Sachsen-Anhalt durch den jeweiligen Kreiswaldbrandschutzbeauftragten festgelegt und bekanntgegeben.

Insgesamt gibt es 5 Gefahrenstufen:

Waldbrandgefahrenstufe

Bedeutung
          1 sehr geringe Gefahr
          2 geringe Gefahr
          3 mittlere Gefahr
          4 hohe Gefahr
          5 sehr hohe Gefahr




Dieser Artikel stammt von Landschaftspflegeverband Harz e.V. - Landschaftspflege im Harz
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