Wir setzen Cookies auf dieser Website ein. Diese Cookies speichern Informationen auf Ihrem Computer oder Ihrem mobilen Gerät, die Ihr Online-Erlebnis verbessern sollen. Cookies sind kleine Textdateien, die Ihnen ermöglichen schnell und gezielt zu navigieren. Cookies speichern Ihre Präferenzen und geben uns einen Einblick in die Nutzung unserer Website. Google Analytics-Cookies speichern auch Marketinginformationen. Mit dem Klick auf das Cookie akzeptieren Sie dieses. Durch speichern der Einstellungen stimmen Sie der Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit Ihren Präferenzen (sofern angegeben) durch uns zu.

Weitere Hinweise in der Datenschutzerklärung

Menu
2018 : Extrem hohe Waldbrandgefahr!
10.08.2018 14:32 ( 914 x gelesen )

Höchste Waldbrandgefahr im Landkreis Harz

Die extrem lange Hitze- und vor allem Dürreperiode bleibt nicht ohne Folgen.
Der Kreiswaldbrandschutzbeauftragte Carsten Brett informiert für den Landkreis Harz:
Die seit 02.08.2018 festgelegte Waldbrandgefahrenstufe 5  =  sehr große Gefahr
bleibt für den Landkreis Harz vorerst bestehen.

Das Verlassen der Wege ist nicht gestattet!

Auch in den anderen Landesteilen Sachsen-Anhalts gibt hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr.
Alle Besucher und Nutzer des Waldes sind daher zu besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit aufgerufen.

Inzwischen konnte im Landkreis Harz die Waldbrandwarnstufe nach unten korrigiert werden, seit dem 07. September 2018 gilt Stufe 2.




Das Landeswaldgesetz gibt die rechtlich verbindlichen Regeln bei einem Besuch im Wald vor:

Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist es verboten:

  1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
  2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
  3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
  4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
  5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.

Satz 1 Nrn. 4 und 5 gilt nicht für Waldbesitzer, Jagdausübungsberechtigte,
von ihnen beauftragte Personen sowie Personen, die sich im Rahmen ihrer Gewerbe-, Berufs- oder Dienstausübung im Wald aufhalten.

Waldbrandgefahrenstufen geben die aktuelle Waldbrandgefahr an. Sie dienen als Grundlage zur Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen. Die Gefahrenstufen werden durch den Deutschen Wetterdienst berechnet.

Zwischen 1. März und 30. September werden die Waldbrandgefahrenstufen in Sachsen-Anhalt durch den jeweiligen Kreiswaldbrandschutzbeauftragten festgelegt und bekanntgegeben.

Insgesamt gibt es 5 Gefahrenstufen:

Waldbrandgefahrenstufe

Bedeutung
          1 sehr geringe Gefahr
          2 geringe Gefahr
          3 mittlere Gefahr
          4 hohe Gefahr
          5 sehr hohe Gefahr


Zurück Druckoptimierte Version Diesen Artikel weiterempfehlen... Druckoptimierte Version
block-diashow-rechts

Geführte Wanderungen
 ⇒

26.05.2024
Wanderung im nördlichen Harzvorland
Börnecke/ Langenstein

09.06.2024
Bergwiesenwanderung an der oberen Selke
Güntersberge

26.06.2024
Bergwiesenwanderung
Bergwiesenlehrpfad

Benneckenstein

14.07.2024
Bergwiesenwanderung
zwischen Tanne und Sorge

20.10.2024
Harzer Wald der Zukunft
Waldwanderung

Stiege/Güntersberge

23.10.2024
Wiesenwanderung im nördlichen Harzvorland
Heimburg

 

_______________________

Nächste Termine

05.05.2024
Kuhball Tanne
11 - 15 Uhr
 

18.-20.06.2024
Deutscher Landschaftspflegetag
Wittenberg
Informationen/ Anmeldung⇒

______________________

block-sonstiges-rechts
 

PrinterFriendly
Druckoptimierte Version
bottom
                                                             © Landschaftspflegeverband Harz e. V.  -  Hasselfelde 

            

      Home I Kontakt I Impressum I Datenschutz 
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*